Wichtige Zeiten – Tagesablauf für die Kinder

9:00 UhrÖffnung der Stadt mit der Bürgerversammlung
9:30 Uhr bis 12:30 UhrArbeitszeit
12:30 Uhr bis 13:30 UhrBetriebsruhe (mit Ausnahmen) / Essen
13:15 UhrBürgerversammlung
13:45 Uhr bis 16:30 UhrArbeitszeit
16:30 Uhr bis 17:00 UhrTagesabschluss mit Bürgerversammlung & Show
17:00 UhrBad Kresselnau schließt

Wichtige Zeiten für MitarbeiterInnen

8:15 UhrMiniclub öffnet; Kinder können gebracht werden
8:30 UhrBesprechung und Vorbereitung der Betriebe
9:30 Uhr – 12:30 UhrErste Arbeitsphase
12:30 Uhr – 13:30 Uhr

Betriebsruhe (mit Ausnahmen) / Essen

Miniclubkinder müssen um 12:30 Uhr vom Mittagstisch vor dem Kresselhof abgeholt werden, damit auch die MiniclubhelferInnen eine Pause machen können. Miniclubkinder haben dann schon gegessen!

13:45 – 16:30 Uhrzweite Arbeitsphase
16:30 UhrTagesabschluss mit Bürgerversammlung & Show
16:30 Uhr – 17:00 UhrAufräumen & Vorbereiten
17:00 UhrBad Kresselnau schließt

Mittagessen – Regelung für die Kinder

Die Kinder können ab 11:30 Uhr jederzeit selbst bei einem der Imbissstände zum Essen gehen.

Auch die MitarbeiterInnen sollen ihr Mittagessen an den Imbissständen bezahlen, hierzu dient die Barkasse in den Betrieben.

MitarbeiterInnen – Pausenregelung

JedeR soll eine halbe Stunde Pause machen! In den meisten Betrieben gibt es eine Betriebsruhepause über Mittag.

Spätestens um 13:00 Uhr sollte ein/e MitarbeiterIn pro Betrieb wieder an der Arbeitsstelle sein, da ab dieser Zeit die Kinder wieder zur Arbeit kommen.

Was passiert während der Mittagspause mit der Arbeitskarte?

Die Mittagspause ist in der Regel das Arbeitsende, d.h. die BürgerInnen verfahren wie bei einem Arbeitswechsel.

Ausnahmen sind nur möglich, wenn ein Werkstück noch fertig gestellt werden muss, dann bleibt die Arbeitskarte im Betrieb und das Kind kommt nach der Pause in diesen Betrieb zurück. Die Pause wird vermerkt und selbstverständlich nicht als Arbeitszeit mitgerechnet.

Arbeitsstelle

Lauf der Arbeitskarte

Was macht das Kind?

Am ersten Tag bekomme ich meine Arbeitskarte auf dem Rathaus, wenn ich mich im Bürgermeldeamt angemeldet habe. Nach Ende meiner Arbeitszeit möchte ich natürlich Geld sehen und gehe erst mit meinem Arbeitspass und Arbeitskarte zur Bank. Dort bekomme ich einen Stempel in den Bürgerpass und gebe die Karte ab. Mein Lohn wird ausgezahlt und gleichzeitig die Steuern abgezogen und an das Finanzamt überwiesen. Wenn ich eine neue Arbeitsstelle möchte, muss ich mir auf dem Arbeitsamt eine neue Arbeitskarte holen.

Die Arbeitskarten für den nächsten Tag muss ich dann am Morgen in den Betrieben abgeben.

Arbeitszeiten

Die Kinder müssen mindestens eine Stunde in den Betrieben arbeiten. Danach wird in ½ Stunden abgerechnet. Die Höchstarbeitszeit beträgt 2 ½ Stunden am Stück. Bank und Arbeitsamt haben mittags und abends länger geöffnet.

Einstellung von Arbeitskräften

Ein Kind kommt zur Arbeitsstelle und möchte dort arbeiten, wie funktioniert das?

Kind gibt Arbeitskarte und Bürgerpass beim Betrieb ab.

Der Arbeitsbeginn wird in den Pass eingetragen

Das Kind erhält eine Einweisung in seine Aufgabe und bekommt sofort etwas zu tun.

Arbeitsende

  • Das Arbeitsende wird im Pass mit Uhrzeit eingetragen
  • Kind geht mit Pass und Arbeitskarte zur Bank, gibt die Karte ab, bekommt einen Stempel in den Pass und lässt sich seinen Lohn auszahlen.

Arbeitslosigkeit

Arbeitslosengeld erhalten die Kinder beim Arbeitsamt erst, wenn weniger als sechs freie Arbeitsstellen vorhanden sind. Wer dann keine Arbeitsstelle hat, bekommt am Vormittag Arbeitslosengeld in Form eines Essensgutscheines für ein Mittagessen. Am Nachmittag gibt es kein Arbeitslosengeld. Die Auszahlung von Arbeitslosengeld wird vom Arbeitsamt in den Ausweis eingetragen.

Betriebspleiten

Sollte einem Betrieb das Geld ausgehen, so besteht die Möglichkeit, Geld beim Gemeinderat zu beantragen. Dies kann durch einen einfachen Brief erfolgen. Über die  eingenommenen Steuern wird diese Unterstützung finanziert.

Selbständigkeit – Miet-mich Stand

Wenn ein Kind einen eigenen Betrieb eröffnen will, meldet es dies im Rathaus an und kann beim Gemeinderat ein Startkapital beantragen. Dies kann durch einen einfachen Brief an den Gemeinderat erfolgen. Dieses Startkapital kann als Darlehen gewährt werden. Selbständigkeit der Kinder ist von den BetreuerInnen zu unterstützen. Zuständig für selbständige Bürger ist das Rathaus. Selbstständigkeit ist im Sinne der Stadtentwicklung absolut erwünscht und soll gefördert werden.

Organisatorisches

Bürgerpass

Die Kinder können bereits vor Beginn der Spielstadt ihren Bürgerpass, in dem Name, Adresse und andere Daten eingetragen sind im Rathaus (Infothek) abholen. In diesen Ausweis tragen die BetreuerInnen der Arbeitsstellen die gearbeitete Stundenzahl ein (1/2 stundenweise).

Geld

Die Währung in Bad Kresselnau heißt Kressel. Es gibt Scheine im Wert von 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Kressel. Geldumtausch von Euro in Kressel oder umgekehrt ist nicht möglich.

Startkapital

Die Kinder bekommen am ersten Tag 10 Kressel Startkapital ausbezahlt.

Startkapital für Betriebe

Die Betriebe erhalten 100 Kressel Startkapital. Abends muss alles Geld bei der Bank auf das Betriebskonto eingezahlt werden. Am nächsten Tag können wieder 100 Kressel abgehoben werden. Von diesem Geld muss das Essen der HelferInnen, Werbung, Müll oder ein Betriebsausflug bezahlt werden. Der Rest fließt in den Lohntopf bei der Bank.

Wenn ein Betrieb weniger als 100 Kressel in seiner Kasse hat, kann er einen Antrag auf Unterstützung beim Gemeinderat stellen.

Lohn/Steuern

Für eine Stunde Arbeit gibt es 12 Kressel Lohn, hiervon müssen 2 Kressel Steuern bezahlt werden. Bei ungeraden Arbeitzeiten wird auf die halbe Stunde abgerundet.

Der Gemeinderat kann die Höhe der Steuern verändern.

Verkauf

Der Kressimarkt öffnet am Dienstag den Verkauf. Die Betriebe bringen die Waren an den Wareneingang oder sie werden abgeholt. Die Hersteller der einzelnen Waren haben zunächst ein Vorkaufsrecht: Mo- bis Mi Mittag, Di- bis Do Mittag, Mi- bis Fr Mittag, Do- bis Fr Mittag ca. 12 Uhr; dann gehen die Waren in den freien Verkauf.

Müll – Wertstoffhof

Der anfallende Müll muss getrennt werden. Jeder Betrieb hat dafür verschiedene Müllbehälter. Diese werden von der Müllabfuhr geleert, hierfür sind Müllgebühren zu entrichten. Der WS führt in der KISS die Arbeiten der normalen Müllabfuhr durch. Das bedeutet aber nicht, dass er für die Sauberkeit des gesamten Geländes zuständig ist. Verschmutzungen außer der Reihe beseitigen wir nicht. Am ersten Arbeitstag müssen die Mülleimer (weiß/Restmüll und grün/Biomüll) sowie der gelbe Sack von den Arbeitsstellen selbstständig vom WS abgeholt werden. Wer größere Mengen an Glas (keine Scherben), Papier/Pappe oder Blech hat, darf diese gerne getrennt sammeln, zur Abholung anfordern oder selbst anliefern. Die Versorgung hat eine Sonderrolle und erhält eine große Biomülltonne. Am Freitag um 12:00 Uhr beendet der Wertstoffhof seine Arbeit, weil er keine Arbeitskräfte mehr hat. Das heißt, dass am Nachmittag jede Station für die Entsorgung Ihres Mülls selbst verantwortlich ist.

Gottesdienst

Am Mittwoch findet zu Beginn der Kinderspielstadt ein ökumenischer Gottesdienst statt.

Geldkreislauf

Zur Orientierung bei der Preisgestaltung (Umtausch nicht möglich) 1 Kressel = ca. 0,50 Euro

12 Kressel/Std. sind der Einheitslohn, davon sind 2 Kressel Steuern zu bezahlen. Die Steuern fließen in die Gemeindekasse. Um in Bad Kresselnau einen annähernd realistischen Geldkreislauf einzurichten müssen einige Dinge in der Kinderspielstadt wie folgt laufen:

In der Bank:

  • Für jeden Bürger wird ein Konto geführt, in dem alle Ein- und Auszahlungen sowie gezahlte Steuern verzeichnet sind.
  • Für jeden Arbeitsbereich wird ein Konto geführt.
  • Steuern werden an das Finanzamt weitergeleitet und dort gesondert verbucht.
  • In der Bank wird über weitere Kreditvergabe für die Betriebe entschieden (möglichst durch Kinder)

In den Betrieben:

  • Jeder Betrieb führt ein Kassenbuch
  • Auszahlung der Löhne erfolgt über die Bank
  • Es wird ein Startkapital an Bargeld ausgegeben
  • Alle Betriebe zahlen abends das gesamte Geld auf ihr Konto ein und können am nächsten Tag 100 Kressel als Barkasse abheben, der Rest bleibt in der Bank zur Auszahlung der Löhne!
  • Preise für die Produkte sollen nach den entstandenen Kosten berechnet werden (Lohn, Material, Gewinn)
  • Je nach „Geschäftslage“ müsssen Gewerbesteuern gezahlt werden.
  • Betriebspleiten sind möglich!!
  • Die Betriebsleitung sollte soweit wie möglich in den Händen der Kinder sein.

Im Gemeinderat / Bürgermeister:

  • Der GR und der BM verfügen über die Steuermittel.
  • In der Stadtkasse werden die Steuermittel verwaltet.
  • Spiel und Sport, Radio, Arbeitsamt, BM, Sitzungsgelder, Arbeitslosigkeit müssen über Steuereinnahmen finanziert werden, da keine/nicht genügend Gewinne erwirtschaftet werden können; je nach Lage können Mittel gekürzt oder aufgestockt werden (entsprechend viele Plätze können dort nur eingerichtet werden)
  • GR und BM können durch einen Mehrheitsentscheid Gewerbesteuern (auch für einzelne Betriebe) erheben.
  • GR bekommt Sitzungsgeld aus den Steuereinnahmen
  • Der GR kann Betriebe subventionieren, wenn sie kurz vor der Pleite stehen.

Im Finanzamt

  • Das Finanzamt kann „Buchprüfer“ in die einzelnen Betriebe schicken und die Kassenbücher kontrollieren
  • FA leitet die Steuern an die Stadtkasse weiter (bargeldlos)
  • FA treibt auf Anordnung von GR/BM Steuern (z. B. Gewerbesteuern) ein

Gemeinderat

Wahl

Die Wahl des Gemeinderats und Bürgermeisters findet vormittags am Dienstag den 30.7.2019 statt. Gewählt werden einE BürgermeisterIn und vier Gemeinderäte.

Entlohnung

Der BM ist Vollzeitangestellter und bekommt täglich 48 Kressel bezahlt. Die Gemeinderäte erhalten während der Sitzungszeit (tägl. ca. 1 Std.) von der BetreuerIn Arbeitskarten. Ihre Sitzungszeiten werden in den Pass eingetragen und sie können sich ihren Lohn ganz normal bei der Bank abholen.

Aufgaben

Aufgaben des Gemeinderats sind:

  • Organisation der BürgerInnenversammlung
  • Verwaltung der Gemeindekasse (Entscheidung über Subventionen, Erhöhung der Steuern u. ä.)
  • Empfang von Besuch
  • Annehmen der Probleme und Belange der Bürger

Erreichbarkeit

Der Gemeinderat ist erreichbar über das Rathaus und über das Mecker-/Kummer-Buch im Rathaus. Natürlich kann man die Gemeinderäte auch auf der Straße ansprechen!

BürgerInnenversammlung

Sie findet täglich um 16:00 Uhr statt. Es besteht Teilnahmepflicht für alle sich auf dem Gelände befindlichen Personen.

Die Betriebe schließen um 15:45 Uhr, bringen Ihr Geld zur Bank (diese hat länger auf) und räumen vor der Versammlung gemeinsam auf. Aufräumzeit ist Arbeitszeit für die Kinder. Die Programmgestaltung untersteht dem Gemeinderat. Vorgesehen ist, die Betriebe und BürgerInnen intensiv mit einzubinden.

Sonstiges

Besuch jeglicher Art darf nur im Elterngarten empfangen werden. Die offiziellen Öffnungszeiten sind täglich von 10:00 – 16:30 Uhr.

Die Tourist-Information bietet Führungen durch die Stadt an. Besucher dürfen nur mir einer Führung auf das Gelände.

Kontakt zu den Kindern

Wenn Eltern Kontakt zu ihrem Kind wünschen, so kann dies über eine Durchsage des Radios geschehen. Die Eltern müssen ein Kind, das in der Tourist-Info arbeitet, bitten, diese Durchsage zu veranlassen.

Aufsichtspflicht der MitarbeiterInnen

  • Aufsicht bezieht sich für jeden MitarbeiterIn auf die Kinder in ihrem Bereich und auf dem Spielgelände.
  • Aufsicht bedeutet, auf gefährliche Tätigkeiten mit besonders gefährlichen Gegenständen auf dem gesamten Gelände zu achten und Schäden und Unfälle durch Einschreiten zu verhindern
  • Grundsätzlich gilt, es wird nicht mehr Aufsicht verlangt, als von Eltern und man kann ruhig seinem „gesunden Menschenverstand“ vertrauen
  • Die Kinder können jederzeit das Spielgelände verlassen. Niemand muss ständig die Anwesenheit kontrollieren.
  • Falls ein Kind nach einem Konflikt gehen will sollte es aufgehalten werden, um den Konflikt zu bereinigen. Gelingt dies nicht, sind die Mitarbeiterinnen im Rathaus Bad Kresselnau darüber zu informieren, dass das Kind das Spielgelände verlassen hat.
  • Mögliche Gefahrenquellen (Hervorstehende Heringe, lose Stromkabel o. ä.) möglichst sofort beseitigen oder umgehend bei der Gesamtleitung melden
  • In Zweifelsfällen Rat holen (MitarbeiterInnen im Rathaus Bad Kresselnau)
  • In den einzelnen Betrieben sollten nach Möglichkeit einfache, verständliche und nachvollziehbare Regeln entwickelt werden, an die sich die Kinder halten können (z.B. über die Benutzung von Geräten und Werkzeugen)
  • Im Falle eines Sachschadens ist die Adresse des Kindes zu notieren und die Gesamtleitung zu informieren.
  • Da MitarbeiterInnen für Kinder Vorbilder sind, sollte alles unterlassen werden was die Kinder in Gefahr bringen könnte (Rauchen, gefährliche Akrobatiken u.a.)

Hilfe und Rat

Fragen der MitarbeiterInnen

Versucht bitte, kleine Fragen und Probleme mit den LeiterInnen der Bereiche zu klären. Für schwierige Fragen und organisatorische Probleme sind die Mitarbeiterinnen im Rathaus Bad Kresselnau zuständig,

Fragen der Kinder

Ansprechpartner für die Kinder seid Ihr als BetreuerInnen. Bei größeren Schwierigkeiten können die Kinder sich auch an  die Mitarbeiterinnen im Rathaus Bad Kresselnau wenden.

Erste Hilfe

Ein Erste Hilfe Koffer steht im Krankenhaus und im Rathaus. Außerdem ist medizinisches Fachpersonal auf dem Kinderspielstadtgelände ständig vertreten.

Allgemeine Regeln für MitarbeiterInnen

Im Krankheitsfall, bei Verspätung o.ä. meldet Ihr Euch bitte bei der entsprechenden Bereichsleitung oder bei der Gesamtleitung. Tel.: 0151 54047162

Rauchen ist auf dem gesamten Spielgelände nicht gestattet.

Alkohol gibt es während des Spielbetriebes nicht.

Nach Spielstadtschluss wird die Stadt von den BetreuerInnen aufgeräumt. JedeR ist sowohl für den eigenen Betrieb als auch für die gesamte Spielstadt außerhalb der Betriebe zuständig. Betriebe mit viel Aufräumarbeiten sollen von anderen unterstützt werden.

Die tägliche Arbeitszeit ist von 9:00 Uhr bis zum Ende der Tagesschau. Pünktlichkeit ist erforderlich.